Fahrzeugprüfung nach den
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) gemäß BGV D 29
Ist bei gewerblich genutzten
Fahrzeugen Pflicht!
Bei Missachtung der
Unfallverhütungsvorschriften riskieren Sie:
Verweigerung der
Versicherungsleistung
Verhängung eines Bußgeldes
Der Unternehmer hat gewerblich
genutzte Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich,
durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen
zu lassen, § 57Abs.1 der BGV D 29.
Die Ergebnisse der Prüfung sind in ein
Prüfbuch einzutragen. Dabei wird die Verkehrssicherheit ebenso wie
die Arbeitssicherheit geprüft.
Unsere Leistungen:
UVV-Prüfung durch einen Sachkundigen
Prüfplakette
Prüfbericht